Ernst und Klara Saladin-Mohler-Stiftung
Die Ernst und Klara Saladin-Mohler-Stiftung bezweckt unverschuldet in Not geratenen Personen einmalig, unkompliziert und unbürokratisch zu unterstützen. Die Zuwendungen finanzieren sich aus dem Ertrag des Stiftungsvermögens.

Legate
Unter dem Namen Ernst und Klara Saladin-Mohler-Stiftung besteht mit Sitz in Liestal eine Stiftung im Sinne von Artikel 80 ff. ZGB. Die Stiftung bildet die letztwillige Verfügung von Herrn Ernst Saladin-Mohler vom 27. Juni 1983 ab.
Zuwendungen
Der Stiftungsrat tagt zweimal im Jahr, in der Regel im Juni und im Dezember. Mit Inseraten in lokalen Zeitungen und Anschreiben an soziale Institutionen lädt der Stiftungsrat ein, berechtigte Personen für eine Unterstützung zu melden. Anspruchsberechtigte Personen können sich mittels Gesuch auch direkt melden oder durch Dritte gemeldet werden.
Die begünstigten Personen müssen zum Zeitpunkt der Stiftungsratssitzung und auch einer möglichen Auszahlung in Liestal Wohnsitz haben. Ausgenommen sind Personen, die in Liestal angemeldet sind, aber in einem Heim oder einer Institution leben.
Die Anmeldefrist für die Junisitzung dauert bis 25. Mai, diejenige für die Dezembersitzung bis 25 November.
Als Begünstigte kommen nur Personen und keine Institutionen in Frage. Auszahlungen an Institutionen, die das Geld für die begünstigten Personen verwalten sind jedoch erwünscht. Wiederholte Gesuche sind nicht möglich.
Der Stiftungsrat behält sich vor, die Angaben über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse durch direkte Nachfragen oder durch Anfragen bei der Stadtverwaltung zu überprüfen.
Der Stiftungsrat entscheidet aufgrund des schriftlichen Antrags endgültig. Besonderes Augenmerk wird auf eine nachhaltige Verbesserung einer Notsituation gelegt.
Gesuche sind via dem Formular unter der Rubrik Gesuche via upload elektronisch oder mittels dem postalischen Weg einzureichen.
Vergabungen und besondere Unterstützung
Im Jahr 2025 sprach die Ernst & Klara Saladin-Mohler-Stiftung insgesamt 18 Zuwendungen (Vorjahr: 21) im Gesamtbetrag von CHF 44’260.– (Vorjahr: CHF 56’160.–). Im ersten Semester 2026 konnten bereits wieder 12 Gesuche mit einem Gesamtbetrag von CHF 35’590.– bewilligt werden.
Dank einer grosszügigen Spende der BLKB an die Stiftung im Juni 2026 war es zudem möglich, ausserplanmässig zwei zusätzliche Vergabungen vorzunehmen. Der Stiftungsrat rundete den gespendeten Betrag auf und unterstützte hälftig eine in Liestal tätige Person bei einer anspruchsvollen berufsbegleitenden Weiterbildung sowie eine in Liestal ansässige Jugendorganisation.
Der Stiftungsrat dankt der BLKB herzlich für ihre wertvolle Unterstützung. Mit ihrem Engagement konnten weitere Fördermassnahmen zugunsten der Bevölkerung in der Region finanziert werden.